Herr Schlauri
Sind die Eltern nicht verheiratet,so heissen die Kinder wie die Mutter.
Der Vater konnte nicht mit der Mutter erfasst werden,wie bei Verheiratung.
In der Grafik-Darstellung erscheint der Partner als "unbekannt".
Neue Namensgebung ab 1.Jan.2013 ist zivielrechtlich folgendes möglich:
-Bei nicht verheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgenrecht kann
beantragt werden,dass ihre bereits geborenen Kinder den Namen des
Vaters erhalten sollen.
-Bei verheiraten Eltern sind verschiedene Namensgebung neu möglich.
Ist eine Version vorhanden, welche obige Erfassung möglich ist?
Freundliche Grüsse
Paul Althaus